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   BGH, 25.09.1963 - IV ZR 330/62   

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https://dejure.org/1963,1467
BGH, 25.09.1963 - IV ZR 330/62 (https://dejure.org/1963,1467)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1963 - IV ZR 330/62 (https://dejure.org/1963,1467)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1963 - IV ZR 330/62 (https://dejure.org/1963,1467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 298
  • MDR 1964, 125
  • FamRZ 1964, 32
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1963 - IV ZR 330/62
    Bei einer Vernehmung zu Beweiszwecken wäre die schriftliche Wiedergabe der Erklärungen unerläßlich gewesen und ein Verstoß dagegen vom Revisionsgericht grundsätzlich auch ohne Revisionsrüge zu beachten (Urteil des Senats vom 26. Juni 1963 IV ZR 273/62).
  • BGH, 16.01.1963 - IV ZR 110/62

    Unheilbare Zerrüttung der Ehe

    Auszug aus BGH, 25.09.1963 - IV ZR 330/62
    Wohl kann die Schwere einer begangenen Verfehlung dafür von Bedeutung sein, in welchem Umfang sie ehezerstörend gewirkt hat, und ob dem anderen Ehegatten angesichts der Verfehlung noch angesonnen werden kann, in der Ehe auszuharren, wofür es allerdings erheblich ist, ob die Verfehlung geeignet wäre, ein Scheidungsrecht wegen Verschuldens zu begründen (Urteile des Senats LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 35, BGHZ 39, 26 und vom 12. Juli 1963 IV ZR 148/62); aus diesem Grunde kann auch im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG die Prüfung der Schwere der von den Ehegatten begangenen Ehewidrigkeiten geboten sein.
  • BGH, 12.07.1963 - IV ZR 148/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1963 - IV ZR 330/62
    Wohl kann die Schwere einer begangenen Verfehlung dafür von Bedeutung sein, in welchem Umfang sie ehezerstörend gewirkt hat, und ob dem anderen Ehegatten angesichts der Verfehlung noch angesonnen werden kann, in der Ehe auszuharren, wofür es allerdings erheblich ist, ob die Verfehlung geeignet wäre, ein Scheidungsrecht wegen Verschuldens zu begründen (Urteile des Senats LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 35, BGHZ 39, 26 und vom 12. Juli 1963 IV ZR 148/62); aus diesem Grunde kann auch im Rahmen des § 48 Abs. 2 EheG die Prüfung der Schwere der von den Ehegatten begangenen Ehewidrigkeiten geboten sein.
  • RG, 17.10.1935 - VI 160/35

    1. Ist der Grundsatz, daß die Aussagen der vor dem Berufungsgericht vernommenen

    Auszug aus BGH, 25.09.1963 - IV ZR 330/62
    Von einem Mangel im Tatbestand (§ 313 Abs. 1 Nr. 3 ZPO), der vom Revisionsgericht auch ohne Verfahrensrüge berücksichtigt werden müßte, läßt sich bei einer derartigen Sachlage nicht sprechen (vgl. auch RGZ 149, 63, 64, BGH LM HaftpflG Nr. 2).
  • BGH, 13.11.1963 - IV ZR 337/62

    Rechtsmittel

    Wenn ein Ehegatte gegenüber diesen Forderungen versagt und Belastungen, denen die Ehe ausgesetzt ist, oder Fehlhandlungen des anderen Ehegatten, denen gegen über er Nachsicht üben müßte, zum Anlaß nimmt, sich endgültig von der Ehe abzuwenden, so kann gerade seine Abwendung als die von ihm schuldhaft gesetzte entscheidende Zerrüttungsursache zu bewerten sein (Urteile des Senats vom 12. Juli 1963 IV ZR 148/62 und vom 25. September 1963 IV ZR 330/62.).
  • BGH, 25.10.1967 - IV ZR 108/66

    Rechtsmittel

    Der Senat hat wiederholt (vgl. FamRZ 1964, 32 und 80) ausgesprochen, daß ein Ehegatte, der minderschwere Fehlhandlungen des anderen zum Anlaß nimmt, sich von der Ehe loszusagen, obwohl nach den gesamten Umständen von ihm hätte erwartet werden müssen, daß er solchen Handlungen gegenüber Nachsicht übte, eben mit dieser Lossagung eine schuldhafte Zerrüttungsursache setzt, die sogar die entscheidende Zerrüttungsursache sein kann, so daß es bei ihrer Feststellung auf eine Vermutung der überwiegenden schuldhaften Verursachung der Ehezerrüttung durch ihn nicht mehr ankommt.
  • BGH, 14.04.1965 - IV ZR 160/64

    Scheidung einer Ehe wegen Alleinverschuldens eines der Ehegatten - Scheidung

    Es läßt sich trotz der wiederholten schweren Treubrüchen, des Klägers die Möglichkeit nicht von vornherein ausschließe daß das Berufungsgericht bei der gebotenen eingehenden und abschließenden Würdigung des Gesamtverhaltens der Beklagten und des gesamten Verlaufs der Ehe (vgl. Senatsurteil vorn 25. September 1963 - IV ZR 330/62 -, FamRZ 1964, 32) zu einer anderen Beurteilung der Frage, ob der Kläger die Zerrüttung der Ehe ganz oder überwiegend verschuldet hat und die Beklagte daher der Scheidung widersprechen kann, gekommen wäre.
  • BGH, 20.11.1964 - IV ZR 297/63

    Rechtsmittel

    Schließlich müssen etwaige nicht von den Parteien verschuldete Umstände, die zur Zerrüttung geführt haben können, in Rechnung gestellt werden (Urteile des Senats FamRZ 1964, 32 und 35, 36).
  • BGH, 18.09.1964 - IV ZR 183/63

    Rechtsmittel

    Wenn ein Ehegatte gegenüber diesen Forderungen versagt und Belastungen, denen die Ehe ausgesetzt ist, oder Fehlhandlungen des anderen Ehegatten, denen gegenüber er Nachsicht üben müßte, zum Anlaß nimmt, sich endgültig von der Ehe abzuwenden, so kann gerade seine Abwendung als die von ihm schuldhaft gesetzte entscheidende Zerrüttungsursache zu bewerten sein (Urteile des Senats FamRZ 1964, 32; 1964, 80sowie Urteil vom 13. November 1963 - IV ZR 337/62 -).
  • BGH, 10.07.1964 - IV ZR 88/63

    Rechtsmittel

    Trotz der wiederholten schweren Treuebrüche des Klägers läßt sich nicht von vornherein die Möglichkeit ausschließen, daß das Berufungsgericht bei der gebotenen eingehenden und abschließenden Würdigung des Gesamtverhaltens der Beklagten und des gesamten Verlaufs der Ehe (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1963 - IV ZR 330/62 -, FamRZ 1964, 32) zu einer anderen Beurteilung der Frage, ob der Kläger die Zerrüttung der Ehe ganz oder überwiegend verschuldet hat und die Beklagte daher der Scheidung widersprechen kann, gekommen wäre.
  • BGH, 29.01.1964 - IV ZR 186/63

    Rechtsmittel

    Es läßt sich die Möglichkeit nicht ausschließen, daß das Berufungsgericht bei der gebotenen eingehenden und abschließenden Würdigung des Gesamtverhaltens der Beklagten und des gesamten Verlaufs der Ehe (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1963 - IV ZR 330/62 -, FamRZ 1964, 32) zu einer anderen Beurteilung der Frage, ob der Kläger die Zerrüttung der Ehe ganz oder überwiegend verschuldet hat und die Beklagte daher der Scheidung widersprechen kann, gekommen wäre.
  • BGH, 15.01.1964 - IV ZR 125/63

    Rechtsmittel

    Auf diese Gesichtspunkte hat der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil - IV ZR 8/63 - vom 16. Oktober 1963 hingewiesen, sie liegen auch dem ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteil - IV ZR 330/62 - vom 25. Oktober 1963 zugrunde.
  • BGH, 15.04.1964 - IV ZR 96/63

    Rechtsmittel

    Auf diese, für die richtige Anwendung des § 48 Abs. 2 EheG wesentlichen Gesichtspunkte hat der Senat in einer Anzahl veröffentlichter Entscheidungen hingewiesen (BGHZ 39, 26, 31 [BGH 16.01.1963 - IV ZR 110/62]; FamRZ 1964, 32; FamRZ 1964, 80).
  • BGH, 19.02.1964 - IV ZR 62/63

    Rechtsmittel

    Bei dieser Würdigung hat das Berufungsgericht jedoch, wie die Revision mit Recht rügt, nicht beachtet, daß der Verantwortlichkeit der Eheleute für das Schicksal ihrer Ehe im Rahmen der Abwägung der Zerrüttungsursachen hervorragende Bedeutung zukommt (Senatsurteil vom 25. September 1963 - IV ZR 330/62 - FamRZ 1964, 32).
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